Preise für Buchhaltungsdienstleistungen
In einem ersten Mandantengespräch wird sich unter anderem auch die Frage über die Zusammensetzung und Höhe der Gebühren für unsere Leistungen stellen.
Nur wenn die Leistungen des selbständigen Buchhalters berechenbar sind, kann hierfür eine notwendige Vertrauensbasis entstehen.
Daher ist es uns wichtig in diesem Bereich, von Anfang an Transparenz zu schaffen.
Grundsätzlich stehen dem selbständigen Buchhalter drei Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- die Zeitgebühr
- die Wertegebühr
- die Mindestgebühr
Buchen laufender Geschäftsfälle
- Zeitgebühr
Gerade bei neuen Mandanten ist der Umfang der anfallenden Arbeiten erst nach einigen Monaten bzw. zum Jahresende einzuschätzen. Häufig liegt auch kein Gegenstandswert für die Berechnung nach der Wertegebührentabelle vor, so das hier auf die Zeitgebühr zurückgegriffen werden muss.
- Wertegebühr
Mitglieder des b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) können die Gebührentabelle des b.b.h. als Abrechnungsgrundlage nutzen.
Als Grundlage für die Abrechnung ist die Wertegebühren – Tabelle gemäß b.b.h. vereinbart.
- Mindestgebühr:
Führt die Zeitgebühr bzw. Wertegebühr zu keinem realistischen Wert der Gebühr, so ist die Mindestgebühr von 60,00 € pro Monat anzusetzen.
Laufende Lohnabrechnung:
Im Rahmen der Lohnbuchführung berechnen wir eine Pauschalgebühr in Höhe von 14,50€/ je Arbeitnehmer und Abrechnung.
Sonstige Dienstleistungen:
(z.B. Auskünfte, Besprechungen, betriebswirtschaftliche Beratungen)
Vergütungen für Auslagen (zusätzlich zur Rechnung)
- Entgelte für Post/ Telefon/ Fax/ E-Mail pauschal 20,00 €
- Schreibauslagen. je Seite pauschal 0,50 €
- Reisekosten nach Aufwand
- Materialkosten nach Aufwand
Hausverwaltung:
Gerne übernehmen wir für Sie die kaufmännische Hausverwaltung einschließlich der Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach den uns vorgelegten Unterlagen und Auskünften.
Alle genannten Preise sind Nettowerte und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19%.